Einige Bereiche der Oralchirurgie gehen zum Teil fließend in andere Leistungen unserer Praxis über. Dies sind die Endodontie, die Parodontologie und die Implantologie. Um ein in sich abgeschlossenes Behandlungskonzept sicher zu stellen, bieten wir Ihnen die Durchführung der häufigsten oralchirurgischen Eingriffe in ambulanter Behandlung an. Somit müssen Sie und Ihre Familie Ihre gewohnte Praxisumgebung nicht verlassen. Der Behandlungsablauf wird nicht unterbrochen.
Diese Eingriffe führen wir in ambulanter Behandlung in unserer Praxis für Sie durch:
Lippenbändchenentfernung
Die Entfernung des Lippenbändchens kann nötig werden, wenn sich eine große Lücke (Diastema) zwischen den beiden oberen bleibenden Schneidezähnen bildet und sich die Lücke im Verlauf des Zahnwechsels nicht mehr schließt. Dieser chirurgische Eingriff ist erst ab dem 7. Lebensjahr angezeigt, wenn sich das persistierende obere Lippenbändchen beim Zahnwechsel nicht zurückbildet. Eine kieferorthopädische Nachbehandlung ist bei rechtzeitiger Operation (7. bis 8. Jahr) im Allgemeinen nicht erforderlich.
Wurzelspitzenresektion / Zystenentferung
Unter Wurzelspitzenresektion versteht man die Entfernung eines Teils der Zahnwurzel (Wurzelspitze). Diese kann z.B. notwendig werden, wenn sich trotz korrekter Wurzelbehandlung im Wurzelspitzenbereich Entzündungen, Granulome oder andere Defekte bilden. Eine Zyste (flüssigkeitsgefüllter Hohlraum) kann sich ebenfalls im Bereich der Wurzelspitze bilden und in Verbindung mit einer WSR entfernt werden.
Zahnextraktionen und chirurgische Entfernung zerstörter Zähne oder Zahnwurzeln
Aus verschiedenen Gründen kann es notwendig sein, einen Zahn zu ziehen (Zahnextraktion). Der Eingriff sollte nur durchgeführt werden, wenn der Zahn nicht mehr erhalten werden kann.
Gründe für eine Nichterhaltungswürdigkeit können sein:
- der Zahn so stark kariös zerstört ist, dass eine Restauration nicht mehr möglich ist.
- eine Wurzelbehandlung und/oder eine WSR nicht erfolgreich war.
- der Zahn parodontal stark geschädigt ist und locker ist, vor allem vor prothetischer Neuversorgung
- bei Jugendlichen, wenn zu wenig Platz ist und aus kieferorthopädischen Gründen der Zahn gezogen werden muss.
Wurzelreste von abgebrochenen Zähnen müssen entfernt werden, sofern nicht mehr ausreichend gesunde Substanz für einen Stiftaufbau zur Verfügung steht. Wurzelreste können Knochenentzündungen und Abszesse verursachen.
Weisheitszahnentfernung
Brauchten die Urmenschen noch viele Zähne um die oft rohe Nahrung ausreichend zerkleinern zu können, so ist dies durch die Veränderung unserer Ernährungsgewohnheiten nicht mehr so stark von Belang. Somit hat sich durch die Evolution auch die Form von Zähnen und des Kieferknochens verändert. Die Weisheitszähne wurden nicht mehr gebraucht und verkümmerten zum Teil. Vor allem aber hat sich die Größe des Unterkiefers reduziert – das Untergesicht ist nicht mehr so betont wie bei unseren Vorfahren in der Urzeit. Beim heutigen Menschen sind Weisheitszähne also als Rudiment zu betrachten. Durch den entstandenen Platzmangel kann heute eine Weissheitszahnentfernung bei bis zu 80 % der europäischen Bevölkerung notwendig werden.
Hier eine Röntgendarstellung am Beispiel eines unteren linken Weissheitszahnes (Zahn 38), der wegen des Platzmangels retiniert ist und deshalb nicht durchbrechen kann.
Implantation
Vor einer Implantation erfolgt die Planung. Dabei wird die Situation von Weichteilen und Knochen analysiert, neben Modellanalyse stehen dafür verschiedene Röntgentechniken zur Verfügung, die je nach Fall zur Anwendung kommen. Hier wird an einem einfachen Beispiel das Vorgehen bei einer Implantation erklärt.
In den meisten Fällen wird die Implantation unter Lokalanästhesie durchgeführt. Dabei wird im ersten Schritt ein Zugang zum Kieferknochen geschaffen. Dies kann durch Stanzen oder durch Schneiden erfolgen. Danach wird das Implantatbett geschaffen. Dazu wird mit rotierenden Instrumenten in mehreren Arbeitsschritten eine Kavität in der geeigneten Grösse und Tiefe geschaffen. Nach Einbringen des geplanten Implantates, beginnt die Einheilung und das „Verwachsen“, die sogenannte Osseointegration zwischen Implantat und Kieferknochen.
In dieser Zeit sollte das Implantat nicht belastet werden. Je nach Fall, kann das Implantat dann meist nach drei bis sechs Monaten z.B. mit einer Krone versorgt werden.